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Anne Maren Brensing
Wipperfürther Str. 10 a
51429 Bergisch Gladbach

Tel:  +49 (0) 2204/ 964 4822
Fax: +49 (0) 2204/ 964 4821

E-Mail: info@proanne.de

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Webgestaltung: Anne Maren Brensing

Fotos: Anne Maren Brensing, Beata Lange Fotografie

 

 



Haftungsausschluss

Die Mitteilung sämtlicher informationen auf dieser Website erfolgt nach besten Wissen und Gewissen, 
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Marken

Alle Marken und/oder Warenzeichen sind eingetragene Marken oder eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer und ggf. nicht gesondert gekennzeichnet. Aus dem Fehlen der Kennzeichnung kann nicht geschlossen werden, dass es sich bei einem Begriff, einem Sound oder einem Bild nicht um eine eingetragene Marke oder ein eingetragenes Warenzeichen handelt.


Bilder

Die auf dieser Website eingestellten Bilder dürfen nicht ohne das Einverständnis des Copyrightinhabers verwendet werden. 


Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung der Veranstaltungen/Reisen und der Vermittlung von Leistung Dritter) zwischen dem Kunden und PROANNE, Auguststraße 7 ,22085 Hamburg vertreten durch Anne Maren Brensing, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von PROANNE ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-Angebot von PROANNE, in dem der komplette Leistungsumfang vereinbart wird, sowie die Vergütung festgehalten wird. Die Angebote von PROANNE sind freibleibend. 

3. Event- Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragabschluss notwendig werden, teilt PROANNE dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderung der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichung- dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. PROANNE ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3 Soweit PROANNE Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen mit dem Golfclub, die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen mit der Gastronomie, so wie ggf. der Abschluss von Verträgen mit Künstlern u.ä. 

4. Event- Leistungen und Honorar
4.1 Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von PROANNE für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.2 PROANNE ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50% zu verlangen. 
4.3. Kostenvoranschläge von PROANNE sind verbindlich. 

5.Präsentation
Erhält PROANNE nach Präsentation der angefragten Veranstaltung den Auftrag nicht, so verbleiben alle Leistungen, insbesondere deren Inhalt, im Eigentum von PROANNE. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer zu benutzen. 

6. Eigentumsrecht 
Alle Leistungen von PROANNE (z. B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum von PROANNE. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit PROANNE darf der Kunde die Leistung von PROANNE nur selbst für die Dauer des Vertrags nutzen.

7. Kündigung
7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit PROANNE zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung: - Bis 14 Tage vor Veranstaltung: 40% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistungen - Bis 5 Tage vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistungen - Ab 5 Tage vor Veranstaltung: 80% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistungen 
7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht PROANNE insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt wird. 
7.3 Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.

8.Haftung
8.1 PROANNE verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach Sorgfallspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. 
8.2. Die Haftung von der PROANNE richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hier nicht ausdrücklichen zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch PROANNE oder einem gesetzlichen Vertreter. PROANNE haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer. 
8.3 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadensersatzanspruch gegen PROANNE der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. 
8.4 Soweit PROANNE im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt PROANNE derartige auch an Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen PROANNE keine Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen. 
8.5 PROANNE haftet nicht für Kosten die entstehen bei Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt (Wetter oder Platzsperre durch den Golfclub). 
8.6 PROANNE schließt im Auftrag des Kunden (Veranstalters) für die Veranstaltung eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung ab. 

9. Zahlung
9.1 Rechnungen von PROANNE sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart. Durch Verzug entstehende Kosten, wie Mahngebühr, Rechtskosten usw. hat der Kunde in voller Höhe zusätzlich zu tragen. 
9.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen. 

10 Gewährleistung und Schadensersatz
10.1 Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch PROANNE) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadensersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadensersatzanspruch gegen PROANNE der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. 
10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere unmöglicher Leistungen, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, sowie sie nicht auf Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit von PROANNE beruhen. 

11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und PROANNE und auf Frage eines gültigen zustande gekommenen Vertag sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllung ist das Gericht in dessen Bezirk PROANNE seinen Sitz hat. 

13. Nebenabreden / Schriftform
13.1 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebene Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 
13.2 Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. 
13.3 Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von PROANNE abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im während der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden, danach werden die Daten gelöscht. 

Stand Februar 2013 


Veranstalter

PROANNE  Inh. Anne Maren Brensing; Wipperfürther Str. 10 a - 51249 Bergisch Gladbach

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